Auslandseinsatz

Eine besondere Situation steht an

Ein Auslandseinsatz bedeuten für Soldaten und deren Angehörige immer eine außergewöhnliche Situation.

Gerade beim Thema Auslandseinsatz ist es wichtig, sich frühzeitig umfassend beraten zu lassen. Ein Fehler hier kann zu existenziellen Problemen für Sie und Ihre Angehörigen führen.

Die Bundeswehr bietet hier nur eine Basisabdeckung

Wichtige Versicherungen Auslandseinsatz

Es gibt diverse Versicherungen für den Auslandseinsatz des Soldaten. Art und Umfang richtet sich nach der persönlichen Situation des Einzelnen und sollte individuell im persönlichen Gespräch ermittelt werden. Hierbei spielen z. B. der Familienstand oder private Darlehen für Immobilen eine wesentliche Rolle die es zu beachten gilt.

  • Anwartschaftsversicherung

  • Pflegepflichtversicherung

  • Unfallversicherung

  • Dienstunfähigkeitsversicherung

  • Risikolebensversicherung

  • Pflegezusatzversicherung

Sonderregelungen

Versicherungen für den Auslandseinsatz? Warum hier die Kriegsklausel so wichtig ist, erfahren Sie hier.

Bei Verträgen der Lebens- oder Unfallversicherungen muss das sogenannte passive Kriegsrisiko abgesichert sein.

Nur so kann im Versicherungsfall sichergestellt werden, dass entweder der Versicherer ( oder bei Leistungsausschluss auf Grundlage der Kriegsklausel) die Ausfallbürgschaft des Bundes greift.

Der Versicherer muss vor jedem Auslandseinsatz informiert werden.

Ausfallbürgschaft des Bundes

Unter bestimmten Voraussetzungen greift neben dem Einsatzversorgungsgesetz auch die Ausfallbürgschaft des Bundes. Sollte im Fall der Fälle die private Versicherung des Soldaten aufgrund “Kriegsklausel” die Leistungen verweigern, greift hier die Ausfallbürgschaft des Bundes. Die Ausfallbürgschaft schafft einen finanziellen Ausgleich unter Einhaltung einer Angemessenheitsprüfung.

Bis zu einer Summe von 250.000 Euro entfällt die Prüfung der Lebensversicherungen.

Weitere Informationen

Der Unterschied zwischen aktiven und passiven Kriegsrisiko

Von aktiven Kriegsrisiko ist immer dann die Rede, wenn eine versicherte Person aufgrund Kriegs- und/oder Bürgerkriegsereigniss ( an dem er/sie/es aktiv beteiligt war ) getötet wird.

Von passivem Kriegsrisiko ist immer dann die Rede, wenn die versicherte Person in mittel- oder unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kriegsereignis verletzt oder gestötet wird. Eine aktive Beteiligung hat hier nicht stattgefunden.

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